Handelsregister · VR 21105

Registerinformationen

Zuckerstachel-Kinder e.V. · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Zuckerstachel-Kinder e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Dohna

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 21105
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
02.04.2024
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Kai-Uwe Jahn

Dresden

Vorstand

Jacqueline Rehlig

Dresden

Vorstand

Doreen Wappler

Dresden

Vorstand

Torsten Plachta

Dohna OT Röhrsdorf

Vorstand

Maria Jakschik

Dresden

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 18.03.2002 zuletzt geändert am 06.06.2009
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr),2 (Vereinszweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit des Vereins), 3 (Erwerb, Ende und Ausschluss der Mitgliedschaft), 7 (Mitgliederversammlung), 9 (Auflösung des Vereins und Vermögensbildung) und 10 (Wirksamkeit Satzungsänderung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.12.2018 hat die Änderung des § 6 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2023 hat die Änderung des § 1 (Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 12.02.2010. Änderung der örtlichen Zuständigkeit (bisher Amtsgericht Pirna VR 1105). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV berichtigend umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten.
  • Beschlüsse Bl. 2 SB Satzung Bl. 3 SB
  • Beschluss Bl. 5 SB Satzung Bl. 6 SB
  • Beschlüsse Bl. 8, 9 SB Satzung Bl. 10 SB

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Name des Vereins ist geändert.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.