a) die Förderung der Tierzucht durch Einsatz wertvollster Bullen, um (1) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Vatertiere zu steigern, (2) durch die Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit der Tiere zu fördern, (3) den züchterischen Fortschritt durch Embryo-Transfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern; b) die Förderung der Zucht und Haltung von Milch- und Zweinutzungsrindern in guter Qualität und gutem Rassetyp. Es werden robuste, gesunde und fruchtbare Tiere angestrebt, die somit den Erfordernissen der milchviehhaltenden Betriebe möglichst optimal entsprechen. Die Zucht der Milch- und Zweinutzungsrassen erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung Teil X sowie des jeweiligen Zuchtprogramms. Bei gefährdeten Rassen steht die Erhaltung der genetischen Vielfalt im Vordergrund. c) die Förderung der Zucht und Haltung von Fleischrindern in guter Qualität und gutem Rassetyp. Es werden robuste, gesunde und fruchtbare Tiere angestrebt, die somit den Erfordernissen der mutterkuhhaltenden Betriebe und der Gebrauchskreuzung mit Fleischrindbullen in Milchviehherden möglichst optimal entsprechen. Ein gutartiger Charakter der männlichen und weiblichen Tiere ist für alle Rassen erwünscht. Die Zucht der Fleischrassen erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung Teil X sowie des jeweiligen Zuchtprogramms. Bei gefährdeten Rassen steht die Erhaltung der genetischen Vielfalt im Vordergrund. d) die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht- und Nutzvieh an die Erfordernisse des Marktes durch (1) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch tierart- und rassespezifische Zuchtplanung, Auswertung und Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführungen für Herdbuchtiere, (2) Beratung in Fragen der Rinderhaltung, der Besamung und des Absatzes, (3) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht- und Nutzvieh, Embryonen sowie Sperma nach gemeinsamen Verkaufsregeln, (4) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen. e) Dienstleistungen und Handel im Bedarfsartikelgeschäft f) Durchführung von Leistungsprüfungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Volker Siefert
Beerfelden
Vorstand
Winfried Schäfer
Dipperz
Vorstand
Rainer Schermuly
Brechen
Vorstand
Bernd Meier
Bad Arolsen
Vorstand
Thomas Wicke
Felsberg
Vorstand
Jens Kirch
Lohfelden
Vorstand
Jochen Geisel
Schwalmstadt
Vorstand
Manfred Uhrig
Sulzbach
Vorstand
Bernd Hohmann
Wächtersbach
Vorstand
Andreas Mötzung
Hofbieber
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satut vom 29.03.1995 zuletzt geändert am 29.04.2003
Die Vertreterversammlung vom 20.04.2004 hat eine Änderung der Zuchtbuchordnung in Ziff. 5.4 (Besondere Pflichten der Mitglieder im Vollzug der ZBO) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 21.04.2005 hat eine Änderung der Zuchtbuchordnung in Ziff. 3 (Körnung), der Ausführungsbestimmungen zur Zuchtbuchordnung in Ziff. 1.3.2. (Bullenmütter) und der Anlagen 1 und 3 zur Zuchtbuchordnung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 20.04.2006 hat die Neufassung des Statuts, insbesondere die Änderung im § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2010 hat die Änderung der Zuchtbuchordnung in Ziffer 4.3.2. (Zuchtprogramm), Ziffer 5.9 (Besondere Pflichten der Mitglieder im Vollzug der ZBO) und in Ziffer 1.2.2. a) der Ausführungsbestimmungen zur ZBO beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands) und 49 (Mitgliedschaften) sowie die Neufassung der Zuchtbuchordnung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.05.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand, 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 9 (Ausschluss), 12 (Pflichten der Mitglieder), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 30a (Fachbeiräte), sowie die Neuschaffung der §§ 50 - 65 beschlossen.
Die Generalversammlung vom 17.06.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 11 (Rechte der Mitglieder), 16 (Pflichten und Aufgaben des Vorstands), 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats) und 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnisse (des Vorstands)), 19 (Willensbildung (des Vorstands)), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung (des Aufsichtsrats)), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung (der Mitgliederversammlung)), 30a (Fachbeiräte; gestrichen), 53 (Sachlicher Tätigkeitsbereich und geografisches Gebiet), 54 (Rechte und Pflichten der Züchter sowie der ZBH im Vollzug des Zuchtprogrammes), 56 (Grundbestimmungen zum Zuchtbuch), 59 (Verbandsanerkennung von Zuchtbullen), 60 (Tierzuchtbescheinigungen) und 61 (Eintragungsbestätigung für ein in einer zusätzlichen Abteilung eingetragenes Tier) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.08.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 174 ff. Sonderband II
Beschluss Blatt 4 - 13 Sonderband III
Anmeldung Blatt 103 Sonderband
v.A.w. berichtigt
Fall 10
Fall 12
Fall 13
Fall 15
Fall 17
Fall 19
Fall 22
Fall 25
Fall 27
Fall 29
Fall 30
Fall 31
Fall 32
Fall 33
Fall 34
Fall 35
Fall 36
Fall 37
Fall 38
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.