Handelsregister · HRB 119577
Chronologischer Auszug
(ZRJ) ZeitRaum- Jugendhilfe gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) (ZRJ) ZeitRaum- Jugendhilfe gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) b) Hürth Geschäftsanschrift: Ritterstraße 30, 50354 Hürth c) 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Umsetzung der Jugendhilfe, sowie die Förderung der Erziehung. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist desozialisierten Kindern und Jugendlichen eine Lebenshilfe zu geben und ihre soziale Integration zu verwirklichen. 2.Dieser Zweck wird insbesondere durch Wohngruppen für Kinder und Jugendliche sowie ambulante Dienstleistungen verwirklicht. Maßgeblich hierfür ist: § 27 SGB VII (Hilfen zur Erziehung) i.V.m. § 29 - soziale Gruppenarbeit - Die soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot zum sozialen Lernen in Gruppen für Kinder und Jugendliche. Es finden zeitlich befristete, themenzentrierte oder fortlaufende pädagogische Gruppenangebote, sowie Beratungen und Betreuungen mit minderjährigen Kindern, sowie volljährigen, jungen Erwachsenen und deren Eltern in Krisen statt. § 30 - Erziehungsbeistandschaft - Die Aufgabe einer Erziehungsbeistandschaft besteht darin, Probleme von Minderjährigen und volljährigen jungen Erwachsenen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes zu erarbeiten. § 31 - sozialpädagogische Familienhilfe - Diese ambulante Hilfe zur Erziehung bezieht sich auf die gesamte Familie und hat das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in verschiedenen Bereichen des Alltagslebens zu leisten und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie den Kontakt mit Ämtern und weiteren Institutionen zu unterstützen § 34 - stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen - Stationäre Hilfen sollen Kindern und Jugendlichen durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten, insbesondere der tiergestützten Pädagogik, in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Entwicklungsstand, sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie, eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie, die Erziehung in einer anderen Familie oder auf ein selbstständiges Leben vorbereiten. § 35 und 35a - intensiv pädagogische Einzelbetreuung - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen gewährt werden, die einer derartigen Unterstützung zur sozialen Integration und einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen, weil ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. § 41 - Hilfe für junge Volljährige - Junge Volljährige erhalten die geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet ist. Die Hilfe wird (mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. § 42 - Inobhutnahme - Die Hilfe wird gewährt, wenn ein Kind oder der jugendliche/ die jugendliche um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. Die Anfrage erfolgt über das zuständige Jugendamt. § 42a - vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise - Die Anfrage erfolgt ebenfalls durch das zuständige Jugendamt. Ziel der Hilfe ist u.a. den gesundheitlichen Zustand des Kindes/ Jugendlichen zu ergründen, Ressourcen zu entdecken und den weiteren Hilfebedarf des Einzelnen zu eruieren. | 1.000,00 EUR a) | Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. b) Geschäftsführer: Tasche, Maik, Hürth, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2024 mit Änderung vom 19.06.2024 | a) 04.07.2024 Engeland | |
| 2 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: An der Hasenkaule 10, Gebäude 14, 50354 Hürth | a) 06.11.2024 Aumann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.