Handelsregister · VR 24938

Chronologischer Auszug

ZIVILE KOALITION e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ZIVILE KOALITION e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Ersten Vorsitzenden - zugleich Sprecher und Schriftführer
- und dem Zweiten Vorsitzenden - zugleich Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Erste Vorsitzende, Sprecherin und Schriftführerin:

1.
Herzogin von Oldenburg, Beatrix, *XX.XX.XXXX, Berlin

Zweiter Vorsitzender und Kassenprüfer:

2.
von Storch, Sven Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 19.06.2005 und geändert am 31.08.2005
a)
14.08.2006
Rudolph
b)
Satzung Bl. 4-7
Beschluss Bl. 13

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.07.2006 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
09.10.2006
Meier
b)
Satzung Bl.
20-23
Beschluss Bl. 19,
29
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem und höchstens drei Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Nicht mehr Erste Vorsitzende, Sprecherin und Schriftführerin:

1. Herzogin von Oldenburg, Beatrix

Änderung zu Nr. 2:
Vorstandsmitglied:

von Storch, Sven Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung), § 9 (Vorstand) und § 11 (Auflösung
des Vereins) beschlossen.
a)
10.07.2019
Kalinowski
b)
Beschluss
Bl.56-58 (59-62)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.