Vermarktung und Vertrieb, Groß- und Einzelhandel sowie Im- und Export von Hard- und Software sowie EDV-Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Call-Center-Sektor, sowie Marketing und Werbedienstleistungen, insbesondere die Vermittlung und Buchung von Werbeanzeigen und -plätzen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Corinna Kamps
Pulheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.12.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2003 hat
die Änderung der Firma
und
die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
Darüberhinaus wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefaßt.
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.11.2005 beschlossen, den Sitz von Köln nach Pulheim zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziff. 2) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung hat am 15.12.2008/12.1.2009 beschlossen,
den Gesellschaftsvertrag in § 9 (Abtretung u. Teilung von Geschäftsanteilen) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 13 (Abfindung) und § 15 (Bekanntmachungen) zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung 05.10.2000
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.06.2001.
Beschluss Blatt 22 ff. Sonderband
Beschluss Bl. 53 ff. Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70k IN 3/24) vom 15.01.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.