Handelsregister · HRB 105590
Chronologischer Auszug
Zimmermann Architekten Generalplaner GmbH · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Zimmermann Architekten Generalplaner GmbH b) Bensheim Geschäftsanschrift: Rodensteinstraße 19, 64625 Bensheim c) Berufsausübung als Architekten und Freiflächenplaner mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Industrie - und Gewerbebau, mit den hiermit verbundenen Planungs- und Überwachungsleistungen nach dem Leistungsbild der HOAI der Leistungsphasen 1-9, sowie projektspezifischen Leistungsergänzung auch außerhalb des Leistungsbildes der HOAI. Die für die Berufsangehörigen als Architekten geltenden Berufspflichten nach § 17 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) werden von Gesellschaftern und Angestellten beachtet. Die Gesellschaft darf Verträge mit Nachunternehmern abschließen, mit dem Zweck, die eigenen Leistungen zu ergänzen und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Dies ist insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen an Tragwerksplaner und Fachingenieure der Technischen Gebäudeausstattung gegeben. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführer: Zimmermann, Jörk, Bensheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2023 | a) 26.10.2023 Pullmann b) Fall 1 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.