Handelsregister · HRB 715318
Chronologischer Auszug
Zimmerei Andreas Wunderle GmbH · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Zimmerei Andreas Wunderle GmbH b) Lenzkirch Geschäftsanschrift: Bonndorfer Straße 40, 79853 Lenzkirch c) Die Durchführung von Zimmerer- und Innenausbauarbeiten aller Art. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. b) Geschäftsführer: Wunderle, Andreas Richard, Lenzkirch, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2016. | a) 07.10.2016 Kaufmann | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 22.06.2018 (58 IN 288/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 25.06.2018 Hürttlen | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 27.06.2018 (58 IN 288/18) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 27.06.2018 (58 IN 288/18) wurde das vorläufige Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO aufgehoben. | a) 29.06.2018 Hürttlen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.