Handelsregister · HRB 715318

Chronologischer Auszug

Zimmerei Andreas Wunderle GmbH · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zimmerei Andreas Wunderle GmbH

b)
Lenzkirch
Geschäftsanschrift:
Bonndorfer Straße 40, 79853 Lenzkirch

c)
Die Durchführung von Zimmerer- und
Innenausbauarbeiten aller Art.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Wunderle, Andreas Richard, Lenzkirch,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2016.
a)
07.10.2016
Kaufmann
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom
22.06.2018 (58 IN 288/18) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
25.06.2018
Hürttlen
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom
27.06.2018 (58 IN 288/18) wurde die Bestellung des
vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom
27.06.2018 (58 IN 288/18) wurde das vorläufige
Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO aufgehoben.
a)
29.06.2018
Hürttlen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.