ZIF Zahntechnische Innovationsschmiede Filderstadt GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Filderstadt
Geschäftsanschrift
Talstr. 23, 70794 Filderstadt
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 221488
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
08.09.2022
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Herstellung mit und von Medizinprodukten und / oder Hilfsmitteln und Sachen für die zahnärztliche und kieferchirugische Praxis, insbesondere von Zahnersatz. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gerhard Max Neuendorff
Uhingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.01.1981 zuletzt geändert am 17.12.1992
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 (Firma), §2 Satz 1 (Gegenstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.06.2006.
Tag der ersten Eintragung: 26.02.1981
Sonderband Blatt 30/33
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.09.2022 (13 IN 318/22) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 3 IN 318/22) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort, gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen vermerkt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.