Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Jeder von ihnen hat Alleinvertretungsrecht.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Svenja Schwarz
Heidelberg
Vorstand
Andreas Quitt
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.04.1965 in Neufassung vom 24.04.1982 mit Änderung vom 25.04.1986, 06.05.1988 und 14.05.2004.
Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 10 (Der Beirat) und § 15 (Mitgliederversammlung), sowie die Einfügung eines neuen § 2a (Tanzsportabteilung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Der Beirat), § 16 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 17 (Durchführung der Mitgliederversammlung), § 24 (Auflösung) und § 25 (Inkrafttreten)beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2018 hat die Änderung der Satzung in der Präambel, § 2 (Zweck), § 2 a (Tanzsportabteilung), §3 (Mitgliedschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Rechte und Pflichten), § 7 (Mitgliedsbeiträge), § 9 (Der Vorstand) und § 10 (Der Beirat) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 28.08.1965
Satzung: Sonderband 1 Bl. 29-39
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 73-83
Satzung: Sonderband 1 Blatt 95-105
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