Handelsregister · HRB 127813
Chronologischer Auszug
Zeta Industry Cleaning Consulting GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Zeta Industry Cleaning Consulting GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Aschaffenburger Straße 24, 10779 Berlin c) Die Verwaltung eigenen Vermögens. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Ruprecht, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 13.11.2000 zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.08.2009 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.06.2010 ist der Sitz der Gesellschaft von Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRB 12560) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz), § 2 (Gegenstand). | a) 08.07.2010 Dr. Dr. Schulte b) Tag der ersten Eintragung: 09.01.2001 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.