Handelsregister · HRB 631200

Chronologischer Auszug

Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH

b)
Friedrichshafen

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (alt: der §§
51 ff. AO). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Gesellschaftszweck ist
die Förderung von Bildung und Erziehung
sowie von Kunst und Kultur. Er wird
insbesondere verwirklicht durch den Bau
und den Betrieb des Zeppelin-Museums in
Friedrichshafen. Dieses Museum informiert
über den Luftschiffbau, seine Technik und
Geschichte und soll die Möglichkeit für die
Ausstellung von Kunstwerken jeder Art und
Thematik schaffen. Die Zuwendung von
Mitteln an eine andere gemeinnützige
Körperschaft und/oder eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts zur Verwendung für
den in Satz 1 genannten
Gesellschaftszweck ist zulässig. Die
Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch
Mittelzuwendung darf jedoch nicht
überwiegen.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Kaufmann, Margarita, Friedrichshafen,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Dr. Meighörner, Wolfgang, Historiker,
Friedrichshafen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1992 zuletzt geändert am
25.02.2003
a)
24.08.2006
Reusch

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
24.08.2006.

Tag der ersten
Eintragung: 19.03.1993

Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 52
2b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Kaufmann, Margarita, Friedrichshafen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Meighörner, Wolfgang, Friedrichshafen,
*XX.XX.XXXX
Einzelprokura:
Dipl.-Bibl. Bleibler, Jürgen, Tettnang,
*XX.XX.XXXX
a)
12.04.2007
Butscher
3c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist
selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Gesellschaftszweck ist die
Förderung und Bildung und Erziehung
sowie von Kunst und Kultur. Er wird
insbesondere verwirklicht durch den Bau
und den Betrieb des Zeppelin-Museums in
Friedrichshafen. Dieses Museum informiert
über den Luftschiffbau, seine Technik und
Geschichte und soll die Möglichkeit für die
Ausstellung von Kunstwerken jeder Art und
Thematik schaffen. Die Zuwendung von
Mitteln an eine andere gemeinnützige
Körperschaft und/oder eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts zur Verwendung für
den in Satz 1 genannten
Gesellschaftszweck ist zulässig. Die
Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch
Mittelzuwendung darf jedoch nicht
überwiegen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2007 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
09.05.2007
Bullmann
4b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hauswald, Peter, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kaufmann, Margarita, Friedrichshafen,
*XX.XX.XXXX
a)
01.08.2007
Butscher
5b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Zeller, Ursula, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hauswald, Peter, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX
a)
04.03.2008
Butscher
6b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Seestraße 22, 88045 Friedrichshafen
a)
08.12.2011
Amann
7b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hauswald, Peter, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Zeller, Ursula, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX
a)
15.09.2014
Bullmann
8b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Emmert, Claudia, Friedrichshafen,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hauswald, Peter, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX
a)
19.11.2014
Bullmann
9c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Gesellschaftszweck ist im Rahmen der
kommunalen Aufgabenstellung die
Förderung von Bildung und Erziehung
sowie von Kunst und Kultur. Er wird
insbesondere verwirklicht durch den Bau
und den Betrieb des Zeppelin Museums in
Friedrichshafen.
Dieses Museum informiert über den
Luftschiffbau, seine Technik und
Geschichte und soll die Möglichkeit für die
Ausstellung von Kunstwerken jeder Art und
Thematik schaffe n.
Die Zuwendung von Mitteln an eine andere
gemeinnützige Körperschaft undloder eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts zur
Verwendung für den in Satz 1 genannten
Gesellschaftszweck ist zulässig. Die
Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch
Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen.
(2) Andere kommunalwirtschaftliche
Aufgaben können unter Beachtung der §
102ff., 108 der Gemeindeordnung des
Landes Baden-Württemberg übernommen
werden, sofern eine ausreichende
Wirtschaftlichkeit der übernommenen
Aufgaben zu erwarten ist.
(3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die dem
Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar - dienen. Das
Unternehmen kann sich im Rahmen des
kommunal- und gemeinnützigkeitsrechtlich
Zulässigen an weiteren, dem
Betriebszweck dienenden Gesellschaften
sowie Einrichtungen von Kunst und Kultur
beteiligen oder mit diesen kooperieren.
(4) In diesem Rahmen erfüllt die
Gesellschaft öffentliche Aufgaben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2016 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
08.02.2016
Schlumberger
10c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in:
(1) Gesellschaftszweck ist im Rahmen der
kommunalen Aufgabenstellung die
Förderung von Bildung und Erziehung
sowie von Kunst und Kultur. Er wird
insbesondere verwirklicht durch den Bau
und den Betrieb des Zeppelin Museums in
Friedrichshafen.
Dieses Museum informiert über den
Luftschiffbau, seine Technik und
Geschichte und soll die Möglichkeit für die
Ausstellung von Kunstwerken jeder Art und
Thematik schaffen.
Die Zuwendung von Mitteln an eine andere
gemeinnützige Körperschaft und/oder eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts zur
Verwendung für den in Satz 1 genannten
Gesellschaftszweck ist zulässig. Die
Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch
Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen.
(2) Andere kommunalwirtschaftliche
Aufgaben können unter Beachtung der §
102ff., 108 der Gemeindeordnung des
Landes Baden-Württemberg übernommen
werden, sofern eine ausreichende
Wirtschaftlichkeit der übernommenen
Aufgaben zu erwarten ist.
(3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die dem
Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar - dienen. Das
Unternehmen kann sich im Rahmen des
kommunal- und gemeinnützigkeitsrechtlich
Zulässigen an weiteren, dem
Betriebszweck dienenden Gesellschaften
sowie Einrichtungen von Kunst und Kultur
beteiligen oder mit diesen kooperieren.
(4) In diesem Rahmen erfüllt die
Gesellschaft öffentliche Aufgaben.
a)
15.02.2016
Kessler
11a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
21.08.2023
Mutlu

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.