Handelsregister · HRB 631200
Chronologischer Auszug
Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH b) Friedrichshafen c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (alt: der §§ 51 ff. AO). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Gesellschaftszweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie von Kunst und Kultur. Er wird insbesondere verwirklicht durch den Bau und den Betrieb des Zeppelin-Museums in Friedrichshafen. Dieses Museum informiert über den Luftschiffbau, seine Technik und Geschichte und soll die Möglichkeit für die Ausstellung von Kunstwerken jeder Art und Thematik schaffen. Die Zuwendung von Mitteln an eine andere gemeinnützige Körperschaft und/oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für den in Satz 1 genannten Gesellschaftszweck ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen. | 100.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: Kaufmann, Margarita, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dr. Meighörner, Wolfgang, Historiker, Friedrichshafen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1992 zuletzt geändert am 25.02.2003 | a) 24.08.2006 Reusch b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.08.2006. Tag der ersten Eintragung: 19.03.1993 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 52 | |
| 2 | b) Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kaufmann, Margarita, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Meighörner, Wolfgang, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura: Dipl.-Bibl. Bleibler, Jürgen, Tettnang, *XX.XX.XXXX | a) 12.04.2007 Butscher | |||
| 3 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Gesellschaftszweck ist die Förderung und Bildung und Erziehung sowie von Kunst und Kultur. Er wird insbesondere verwirklicht durch den Bau und den Betrieb des Zeppelin-Museums in Friedrichshafen. Dieses Museum informiert über den Luftschiffbau, seine Technik und Geschichte und soll die Möglichkeit für die Ausstellung von Kunstwerken jeder Art und Thematik schaffen. Die Zuwendung von Mitteln an eine andere gemeinnützige Körperschaft und/oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für den in Satz 1 genannten Gesellschaftszweck ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 09.05.2007 Bullmann | |||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Hauswald, Peter, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Kaufmann, Margarita, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX | a) 01.08.2007 Butscher | ||||
| 5 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Zeller, Ursula, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Hauswald, Peter, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX | a) 04.03.2008 Butscher | ||||
| 6 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Seestraße 22, 88045 Friedrichshafen | a) 08.12.2011 Amann | ||||
| 7 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Hauswald, Peter, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Zeller, Ursula, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX | a) 15.09.2014 Bullmann | ||||
| 8 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Emmert, Claudia, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Hauswald, Peter, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX | a) 19.11.2014 Bullmann | ||||
| 9 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Gesellschaftszweck ist im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung die Förderung von Bildung und Erziehung sowie von Kunst und Kultur. Er wird insbesondere verwirklicht durch den Bau und den Betrieb des Zeppelin Museums in Friedrichshafen. Dieses Museum informiert über den Luftschiffbau, seine Technik und Geschichte und soll die Möglichkeit für die Ausstellung von Kunstwerken jeder Art und Thematik schaffe n. Die Zuwendung von Mitteln an eine andere gemeinnützige Körperschaft undloder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für den in Satz 1 genannten Gesellschaftszweck ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen. (2) Andere kommunalwirtschaftliche Aufgaben können unter Beachtung der § 102ff., 108 der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg übernommen werden, sofern eine ausreichende Wirtschaftlichkeit der übernommenen Aufgaben zu erwarten ist. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar - dienen. Das Unternehmen kann sich im Rahmen des kommunal- und gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen an weiteren, dem Betriebszweck dienenden Gesellschaften sowie Einrichtungen von Kunst und Kultur beteiligen oder mit diesen kooperieren. (4) In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 08.02.2016 Schlumberger | |||
| 10 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: (1) Gesellschaftszweck ist im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung die Förderung von Bildung und Erziehung sowie von Kunst und Kultur. Er wird insbesondere verwirklicht durch den Bau und den Betrieb des Zeppelin Museums in Friedrichshafen. Dieses Museum informiert über den Luftschiffbau, seine Technik und Geschichte und soll die Möglichkeit für die Ausstellung von Kunstwerken jeder Art und Thematik schaffen. Die Zuwendung von Mitteln an eine andere gemeinnützige Körperschaft und/oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für den in Satz 1 genannten Gesellschaftszweck ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen. (2) Andere kommunalwirtschaftliche Aufgaben können unter Beachtung der § 102ff., 108 der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg übernommen werden, sofern eine ausreichende Wirtschaftlichkeit der übernommenen Aufgaben zu erwarten ist. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar - dienen. Das Unternehmen kann sich im Rahmen des kommunal- und gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen an weiteren, dem Betriebszweck dienenden Gesellschaften sowie Einrichtungen von Kunst und Kultur beteiligen oder mit diesen kooperieren. (4) In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben. | a) 15.02.2016 Kessler | ||||
| 11 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 21.08.2023 Mutlu |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.