Handelsregister · HRB 85737
Chronologischer Auszug
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Berliner Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH b) Berlin c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stärkung der zivilen internationalen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung als Beitrag des friedlichen Zusammenlebens in der Völkergemeinschaft. a) Die Abfassung unabhängiger wissenschaftlicher Analysen, Beratungen und Informationen, die Durchführung von Seminaren und Konferenzen sowie die Erstellung von Publikationen in den Bereichen Krisenprävention, Friedenseinsätze und Peacebuilding und zu Themen wie Rule of Law als strategisches Element von Friedenseinsätzen, Verbesserung der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit von Militär, Polizei und zivilen Akteuren sowie zur Organisation, Politik und institutionellen Fortentwicklung der UN (Vereinte Nationen), EU (Europäische Union), OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) und anderer internationaler Akteure; b) den Aufbau- und Ausbau von Kursprogrammen für internationale Einsätze im Sinne von Abs. 2; c) das Training und die Ausbildung von geeigneten Fach- und Führungskräften für internationale Einsätze im Sinne von Abs. 2; d) die Schaffung und Pflege eines "Personalpools Friedenseinsätze" zur schnellen und gezielten Bereitstellung für solche internationalen Einsätze, die Betreuung des Personal im Einsatz, das Debriefing nach Rückkehr und die Nachbetreuung; e) den Aufbau und die Pflege von Kontakten mit den für das Aufgabengebiet der Gesellschaft relevanten nationalen und internationalen Akteuren. Unter "Personalpool Friedenseinsätze" im Sinne des Abs. 3d) ist eine Datenbank zu verstehen, in welcher Personal im Sinne des Abs. 3c) erfasst wird. Eigenes Personal wird von der Gesellschaft nicht gestellt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält in seiner Eigenschaft als Gesellschafter keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | 25.000 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft allein vertritt. b) Geschäftsführer: 1. Dr. Kühne, Winrich, *XX.XX.XXXX, München | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 25.04.2002 mit Änderung vom 25.07.2003 | a) 14.07.2004 Grötzsch b) Tag der ersten Eintragung 20.08.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 14 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung). | a) 28.09.2006 Wohlfeil b) Beschluss Bl. 48 | ||||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Ludwigkirchplatz 3-4, 10719 Berlin | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Kühne, Winrich Geschäftsführer: 2. Dr. Wieland-Karimi, Almut, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 10.09.2009 Pacholke | |||
| 4 | c) 1) Gesellschaftszweck ist die Stärkung der zivilen internationalen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung als Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in der Völkergemeinschaft. 2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die selbstlose Erfüllung folgender Aufgaben verwirklicht: a) schnelle und gezielte Bereitstellung von geeigneten Fachund Führungskräften für die Tätigkeit in Friedenseinsätzen und Wahlbeobachtungsmissionen multilateraler Organisationen wie der EU, der NATO, der OSZE, der VN und anderer internationaler, supranationaler oder ausländischer staatlicher Einrichtungen. Hierfür nutzt die Gesellschaft unter anderem den "Personalpool Friedenseinsätze". b) Abschluss, Durchführung und Beendigung von Arbeitsund Sekundierungsverträgen nach dem Sekundierungsgesetz mit den Fach- und Führungskräften, die im Rahmen von internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention internationaler, supranationaler oder ausländischer staatlicher Einrichtungen tätig werden. Dies umfasst auch die Vorbereitung auf den Einsatz, Begleitung und Betreuung während des Einsatzes und die Nachbetreuung. Hierfür erhält die Gesellschaft die Erlaubnis, als sekundierende Einrichtung im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Sekundierungsgesetz aufzutreten. c) die Abfassung unabhängiger wissenschaftlicher Analysen, Beratungen und Informationen; d) die Durchführung von Seminaren und Konferenzen sowie die Erstellung von Publikationen in den Bereichen Krisenprävention, Friedenseinsätze und Peacebuilding und zu Themen wie Rechtsstaatlichkeit als strategisches Element von Friedenseinsätzen, Verbesserung der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit von Militär, Polizei und zivilen Akteuren sowie zur Organisation, Politik und institutionellen Fortentwicklung von VN, EU, OSZE und anderen internationalen Akteuren; e) den Auf- und Ausbau von Kursprogrammen sowie das Training und die Ausbildung von geeigneten Fach- und Führungskräften für internationale Einsätze, die dem Zweck des § 2 Abs. 1 dienen sollen; f) den Aufbau und die Pflege von Kontakten mit den für das Aufgabengebiet der Gesellschaft relevanten nationalen und internationalen Akteuren sowie die Beratung und der Austausch von lessons learned mit Partnern weltweit. | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2017 ist der Gesellschaftsvertrag umfassend geändert und neu gefasst, insbeondere geändert in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und § 2 (Gesellschaftszweck und Gegenstand des Unternehmens) sowie ergänzt durch Einfügung eines neuen § 3 (Gemeinnützigkeit und Vermögensbindung) und die nachfolgenden Paragraphen in der Nummerierung entsprechend angepasst. Geändert sind auch § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 5 (Organe der Gesellschaft), § 6 (Geschäftsführung), § 7 (Berichte an den Aufsichtsrat), § 8 (Erfordernis der Zustimmung durch den Aufsichtsrat), § 9 (Aufsichtsrat), § 10 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates), § 12 (Der internationale Beirat), § 13 (Aufgaben des internationalen Beirats) und § 14 (Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung) und § 15 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung). Der bisherige § 15 (Vermögensbindung) ist entfallen. Eingefügt ist ein neuer § 16 (Erklärung zum Public Corporate Governance Kodex, Corporate Governance Bericht); die nachfolgenden Paragraphen sind in der Nummerierung entsprechend angepasst. Geändert ist auch § 19 (Schlussbestimmungen). | a) 15.08.2017 Dr. Lehmann | ||
| 5 | a) Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH c) 1) Gesellschaftszweck ist die Stärkung der zivilen internationalen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung als Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in der Völkergemeinschaft. 2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die selbstlose Erfüllung folgender Aufgaben verwirklicht: a) Schnelle und gezielte Bereitstellung von geeigneten Fachund Führungskräften für die Tätigkeit in Friedenseinsätzen, humanitären Einsätzen, Wahlbeobachtungskommissionen und Institutionen multilateraler Organisationen wie der EU, der NATO, der OSZE, der VN und anderen internationalen, supranationalen oder ausländischen staatlichen Einrichtungen. Hierfür nutzt die Gesellschaft unter anderem den "Personalpool Friedenseinsätze" b) Abschluss, Durchführung und Beendigung von Arbeitsund Sekundierungsverträgen nach dem Sekundierungsgesetz mit den Fach- und Führungskräften, die im Rahmen von internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention internationaler, supranationaler oder ausländischer staatlicher Einrichtungen tätig werden. Dies umfasst auch die Vorbereitung auf den Einsatz, Begleitung und Betreuung während des Einsatzes und die Nachbetreuung. Hierfür erhält die Gesellschaft die Erlaubnis, als sekundierende Einrichtung im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Sekundierungsgesetz aufzutreten. c) die Abfassung unabhängiger wissenschaftlicher Analysen, Beratungen und Informationen; d) die Durchführung von Seminaren und Konferenzen sowie die Erstellung von Publikationen in den Bereichen Krisenprävention, Friedenseinsätze und Peacebuilding und zu Themen wie Rechtsstaatlichkeit als strategisches Element von Friedenseinsätzen, Verbesserung der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit von Militär, Polizei und zivilen Akteuren sowie zur Organisation, Politik und institutionellen Fortentwicklung von VN, EU, OSZE und anderen internationalen Akteuren; e) den Auf- und Ausbau von Kursprogrammen sowie das Training und die Ausbildung von geeigneten Fach- und Führungskräften für internationale Einsätze, die dem Zweck des § 2 Abs. 1 dienen sollen; f) den Aufbau und die Pflege von Kontakten mit den für das Aufgabengebiet der Gesellschaft relevanten nationalen und internationalen Akteuren sowie die Beratung und der Austausch von lessons learned mit Partnern weltweit. | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dr. Wieland-Karimi, Almut Geschäftsführer: 3. Dr. Irrgang, Astrid Julia, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.09.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand). | a) 28.10.2022 Dr. Lehmann | ||
| 6 | c) Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: 1) Gesellschaftszweck ist die Stärkung der zivilen internationalen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung als Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in der Völkergemeinschaft. 2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die selbstlose Erfüllung folgender Aufgaben verwirklicht: a) Schnelle und gezielte Bereitstellung von geeigneten Fachund Führungskräften für die Tätigkeit in Friedenseinsätzen, humanitären Einsätzen, Wahlbeobachtungsmissionen und Institutionen multilateraler Organisationen wie der EU, der NATO, der OSZE, der VN und anderen internationalen, supranationalen oder ausländischen staatlichen Einrichtungen. Hierfür nutzt die Gesellschaft unter anderem den "Personalpool Friedenseinsätze" b) Abschluss, Durchführung und Beendigung von Arbeitsund Sekundierungsverträgen nach dem Sekundierungsgesetz mit den Fach- und Führungskräften, die im Rahmen von internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention internationaler, supranationaler oder ausländischer staatlicher Einrichtungen tätig werden. Dies umfasst auch die Vorbereitung auf den Einsatz, Begleitung und Betreuung während des Einsatzes und die Nachbetreuung. Hierfür erhält die Gesellschaft die Erlaubnis, als sekundierende Einrichtung im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Sekundierungsgesetz aufzutreten. c) die Abfassung unabhängiger wissenschaftlicher Analysen, Beratungen und Informationen; d) die Durchführung von Seminaren und Konferenzen sowie die Erstellung von Publikationen in den Bereichen Krisenprävention, Friedenseinsätze und Peacebuilding und zu Themen wie Rechtsstaatlichkeit als strategisches Element von Friedenseinsätzen, Verbesserung der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit von Militär, Polizei und zivilen Akteuren sowie zur Organisation, Politik und institutionellen Fortentwicklung von VN, EU, OSZE und anderen internationalen Akteuren; e) den Auf- und Ausbau von Kursprogrammen sowie das Training und die Ausbildung von geeigneten Fach- und Führungskräften für internationale Einsätze, die dem Zweck des § 2 Abs. 1 dienen sollen; f) den Aufbau und die Pflege von Kontakten mit den für das Aufgabengebiet der Gesellschaft relevanten nationalen und internationalen Akteuren sowie die Beratung und der Austausch von lessons learned mit Partnern weltweit. | a) 08.12.2022 Dr. Lehmann |
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