Handelsregister · VR 3368

Chronologischer Auszug

Zentrum für Gehörlosenkultur e.V. · Amtsgericht Dortmund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zentrum für Gehörlosenkultur e.V.

b)
Dortmund
a)
Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein
gerichtlich und außergerichlich. Jeder von ihnen hat
Alleinvertretungsbefugnis.

b)
Erster Vorsitzender:
Pufhan, Ulrich, Lünen
Zweiter Vorsitzender:
Rupcic, Ivan, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 12.06.1985 zuletzt geändert am 07.03.1996
a)
14.12.2004
Raddatz

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.07.1985
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
14.12.2004.
2a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.12.2010 ist die Satzung neu gefasst.
a)
23.12.2010
Schmidt

b)
Beschluss Blatt 60, Satzung Blatt
61 - 66 der Akten
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Pufhan, Ulrich, Lünen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Rupcic, Ivan, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Wenzler, Wolfgang, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Brandhoff, Edgar, Witten, *XX.XX.XXXX
a)
05.01.2012
Schmidt
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Aufgaben und Zweck des Vereins) und § 5 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
17.06.2015
Schmidt

b)
Satzung Blatt 16 - 22 des
Sonderbandes
5b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Wenzler, Wolfgang, Schwerte, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Becker, Detlev Friedrich, Werne, *XX.XX.XXXX
a)
02.08.2019
Gerhardy

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.