Handelsregister · VR 4207

Chronologischer Auszug

Zentrum für Chronomedizin - Klinik für Psychatrie e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zentrum für Chronomedizin - Klinik für Psychatrie e.V.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten,
demSekretär und dem Schatzmeister.

Der Präsident besitzt Einzel vertretungsbefugnis, der
Sekretär und der Schatzmeister vertreten den Verein
gemeinsam.

Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesenheit des ganzen
Vorstandes erforderlich. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise
eingeschränkt, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur
Aufnahme von Krediten von mehr als 50.000.-
(fünfzigtausend) Deutsche Mark (DM)die Zustimmung
der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

Für die Aufnahme von Krediten zwischen 1.000 und
50.000 DM (eintausend und fünfzigtausend) ist die
Einstimmigkeitrdes Vorstandes, ersatzweise die
Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.
Unter Krediten im Sinne dieses Paragraphen ist eine
Gesamtkreditsumme zu verstehen.

b)
Schatzmeisterin:
Ganzinger, Maria, Verwaltungsleiterin, Stuttgart
Präsident:
Dr.Dr. Jovanovic, Uros, Arzt, Stuttgart
Sekretärin:
Lorke, Barbara, Ärztin, Stuttgart
a)
Verein
Satzung vom 13.03.1985
a)
24.11.2005
Tröger

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
24.11.2005.
Tag der ersten Eintragung:
11.07.1985
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 19/25

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.