Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tim Schöniger
Köln
Vorstand
Anke Nosper
Köln
Vorstand
Tobias Kempf
Köln
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 31.07.2003, neugefasst am 01.10.2003
Die Mitgliederversammlung vom 26.08.08 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 Abs. 2 und 4 - auch Umnummerierung der Absätze - (Zweck des Vereins), 11 Abs. 3 (Vorstand) und 17 Abs. 3 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2012 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) beschlossen.