Handelsregister · HRB 6505
Chronologischer Auszug
Zentrum für angewandte radiologische Forschung (ZARF) GmbH · Amtsgericht Marburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Zentrum für angewandte radiologische Forschung (ZARF) GmbH b) Marburg Geschäftsanschrift: Wettergasse 9, 35037 Marburg c) a) Konzeption und Durchführung einer nach Strahlenschutzrecht und von Ärztekammern satzungsgemäß zur Aus-, Fort- und Weiterbildung anerkannten Bildungs- und Trainingsmaßnahmen für medizinisches Personal zur Anwendung ionisierender Strahlung in der Human-, Zahn- und Tiermedizin, Schwerpunkt Strahlenschutz. Beratung von Instituten, Firmen, Kliniken, Praxen und Einzelpersonen zur rechtskonformen Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin. b) Fächerübergreifende Koordination und akademisch geleitete Integration des bestehenden und zukünftigen theoretischen Wissens und der praktischen Strahlenanwendungen in der Medizin unter Berücksichtigung des jeweiligen klinischen Anwendungsgebiets. c) Bereitstellung von Dienstleistungen zur technischen Qualitätssicherung von diagnostischen und therapeutischen strahlenerzeugenden Geräten gemäß Vorgaben einschlägiger DIN-Normen und röntgenrechtlicher Regelungen und Regelungen zur Anwendung von Strahlentherapiegeräten und zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen. d) Bereitstellung von Dienstleistungen zur Durchführung klinischer Studien gemäß der Regularien der "Good Clinical Practice (GCP)" in der diagnostischen und interventionellen Radiologie. e) Kooperation mit einschlägig renommierten wissenschaftlichen Instituten und Einrichtungen mit umfassendem strahlenphysikalischen und ingenieurtechnischen Knowhow zur Weiterentwicklung und Ausschöpfung des theoretisch-wissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Potenzials der Strahlenanwendungen in der Radiologie sowie zur Auftragsforschung. Vorbereitung und Konsentierung von Vornormen, Leitlinien und Indikationsempfehlungen von radiologischen Strahlenanwendungen in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und Behörden nach Röntgenrecht, der Strahlenschutzkommission, der Bundesärztekammer, den Fachgesellschaften der betroffenen klinischen Disziplinen sowie den Kostenträgern im Gesundheitswesen einschließlich gesundheitsökonomischer Bewertungen und Gutachten. f) Bereitstellung von Dienstleistungen für Privatpersonen zu diagnostischen und therapeutischen Strahlenanwendungen durch Experten (sog. Zweitmeinung). | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Leppek, Ronald La Mar, Marburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2014 | a) 18.11.2014 Grün b) Fall 1 |
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