Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten je alleine, der 3. Vorsitzende nur gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden. Der Vorstand darf Geschäfte bis zum Betrage von 200,00 EUR im Einzelfall ausführen, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen. Im Übrigen bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Volker Steffens
Thierstein
Vorstand
Wolfgang Stadlbauer
Thierstein
Vorstand
Dominik Heber
Thierstein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.01.1981
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 31.03.1926. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 195ff SB;
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende.
Beschluss Bl. 259 SB; Neue Satzung Bl. 260ff SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.