Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundbesitz bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des PMF; ebenso Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses sowie Annahme von Schenkungen, die mit Auflagen verbunden sind. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten und zwar durch die Vorsitzende oder deren Stellvertreterin (Stellvertreter) und ein weiteres Vorstandsmitglied. Der Vorstand kann nur bis zu einer Höhe von 15.000,-- DM notwendige Reparaturen an den vereinseigenen Häusern und Grundstücken ausführen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Margret Dieckmann-Nardmann
Ostbevern
Vorstand
Beatrix Hecken-Knieling
Koblenz
Vorstand
Michaek Frevel
Koblenz
Vorstand
Ulrike Kramer-Lautemann
Koblenz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.01.1913 zuletzt geändert am 24.10.1997
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.05.1913 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.04.2006.
Vorname der Vorsitzenden von amtswegen berichtigt.
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.