Handelsregister · VR 7712

Chronologischer Auszug

Zentraler Zahnärztlicher Notdienst e.V. (ZZN) · Amtsgericht Düsseldorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zentraler Zahnärztlicher Notdienst (ZZN)

b)
Düsseldorf
a)
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
sind einzeln vertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften
mit einem Geschäftswert über DM 10.000,00 ist die
Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.

b)
Vorsitzender:
Dr. Otterbach, Henner, Zahnarzt, Düsseldorf
stellvertretender Zahnarzt:
Dr. Dr. Snel, Henry, Zahnarzt, Düsseldorf
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 24.06.1993 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 18.01.2001 geändert.
a)
08.07.2004
Niemann

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.10.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
08.07.2004.
Satzung Blatt I und Beschlüsse
Blatt II und III der Akten
2a)
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
sind einzeln vertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften
mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR ist die
Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.
a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.01.2007 ist die Satzung geändert in
den §§ 1 (Zweck des Vereins), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Mitgliedsbeiträge), 6 (
Zusammensetzung des Vorstandes), 7 (Rechtspflichten des Vorstandes), 8 ( Beirat), 9
(Mitgliederversammlung), 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), 13
(Auflösung des Vereins).
a)
26.04.2007
Johann-Albers

b)
Beschlusss Blatt IV der Akten
3a)
Nach Hinzufügen des Rechtsformzusatzes
Zentraler Zahnärztlicher Notdienst e.V. (ZZN)
a)
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
sind einzeln vertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften
mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR bei
einmaliger Zahlungsverpflichtung oder über 3000,00
EUR innerhalb eines Geschäftsjahres bei
wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen ist die
Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.

b)
Nach Änderung des Wohnortes
Vorsitzender:
Dr. Otterbach, Henner, Neuss, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung des Wohnortes
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Dr. Snel, Henry, Ratingen, *XX.XX.XXXX
a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.04.2014 ist die Satzung insgesamt
neu gefasst.
a)
07.07.2014
Johann-Albers

b)
Satzung Blatt I der Akten
4b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Dr. Otterbach, Henner, Neuss, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt:
Vorsitzender:
Dr. Reißmann, Dirk, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
12.04.2017
Johann-Albers
5a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.02.2020 ist die Satzung geändert in §
3 (Mitgliedschaft).
a)
24.02.2021
Johann-Albers

b)
Satzung Blatt II der Akten
6a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.04.2022 ist die Satzung geändert in §
3 (Mitgliedschaft).
a)
02.03.2023
Kordus

b)
Satzung Blatt III der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.