Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern (dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern). Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörg Christoph Berner
Radolfzell am Bodensee
Vorstand
Judith Berner
Radolfzell am Bodensee
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.04.2025 mit Änderung vom 07.05.2025.
Der Vorstand hat am 15.05.2025 die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck) beschlossen.
Freitext
Satzung: AS 29 ff
Satzung: AS 49 - 59
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