Handelsregister · HRB 6020

Registerinformationen

Zeller Verlag GmbH · Amtsgericht Steinfurt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Zeller Verlag GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Saerbeck
Geschäftsanschrift
Heckenweg 52, 48369 Saerbeck

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6020
Gericht
Amtsgericht Steinfurt
Letzte Eintragung
25.09.2017
Abrufstand
01.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Verlagsunternehmen, Beteiligung an solchen Unternehmen, die damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, Finanzierung solcher Unternehmen sowie Führung der Geschäfte gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Susanna Wand

Altenberge

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Birgit Westrup

Osnabrück

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 16.09.1965 zuletzt geändert am 18.12.2003
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Mettingen nach Saerbeck beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 21.10.1965
  • Tag der ersten Eintragung: 21.10.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2510 Amtsgericht Ibbenbüren getreten. Freigegeben am 07.07.2004.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.