Handelsregister · HRB 2961

Chronologischer Auszug

ZEKO Tiefbau GmbH · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ZEKO Tiefbau GmbH

b)
Falkenberg

c)
Straßen- und Tiefbauarbeiten,
Rohrleitungsbauarbeiten sowie
Beton- und Stahlbetonarbeiten aller Art
102.000,00 DMa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Kosemund, André, *XX.XX.XXXX, Falkenberg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
08.09.1992 zuletzt geändert am
18.10.1999.
a)
28.10.2005
Henseleit
b)
Tag der ersten Eintragung
30.04.1993.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Burgstr. 17, 16259 Falkenberg-Höhe OT Falkenberg
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom
30.03.2010 (AZ: 3 IN 222/10) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
06.05.2010
Haase
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Frankfurt (Oder) am
01.07.2010 (AZ: 3 IN 222/10) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die Gesellschaft ist auf Grund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
a)
29.07.2010
Haase

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.