Handelsregister · HRB 2961
Chronologischer Auszug
ZEKO Tiefbau GmbH · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) ZEKO Tiefbau GmbH b) Falkenberg c) Straßen- und Tiefbauarbeiten, Rohrleitungsbauarbeiten sowie Beton- und Stahlbetonarbeiten aller Art | 102.000,00 DM | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Kosemund, André, *XX.XX.XXXX, Falkenberg mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 08.09.1992 zuletzt geändert am 18.10.1999. | a) 28.10.2005 Henseleit b) Tag der ersten Eintragung 30.04.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Burgstr. 17, 16259 Falkenberg-Höhe OT Falkenberg | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 30.03.2010 (AZ: 3 IN 222/10) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 06.05.2010 Haase | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) am 01.07.2010 (AZ: 3 IN 222/10) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 29.07.2010 Haase |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.