Handelsregister · GnR 200005

Registerinformationen

Zeitlos - Wohnen und Leben im Quartier eG · Amtsgericht Stadthagen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Zeitlos - Wohnen und Leben im Quartier eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Stadthagen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 200005
Gericht
Amtsgericht Stadthagen
Letzte Eintragung
17.11.2022
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastrukturanfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Eberhard Koch

Nienstädt

Vorstand

Peter Bollmann

Stadthagen

Vorstand

Michael Parmentier

Lindhorst

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Statut vom 25.05.2020 mit Änderung vom 03.08.2020

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der "Zeitlos - Wohnen und Leben im Quartier" OHG, Stadthagen (Amtsgericht Stadthagen HRA 200584) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2020.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.