Handelsregister · HRB 20426

Chronologischer Auszug

Zeidler-Tischlerei und Fensterbau GmbH · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zeidler-Tischlerei und Fensterbau GmbH

b)
Radeburg

c)
Holz- und Kunststofffensterbau, Türen,
Tore, Innenausbau, Verglasungen,
Reparaturen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Zeidler, Mario, Radeburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2001 zuletzt geändert am
14.12.2001
a)
16.11.2004
Fröhlich

b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.02.2002.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag Bl.
5 SB.
2b)
Geschäftsanschrift:
Königsbrücker Str. 6, 01471 Radeburg
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
13.04.2011
Wilk
3b)
Geschäftsanschrift:
Gewerbestr. 9, 01471 Radeburg
a)
25.06.2019
Luner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.