Die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen und/oder die Übernahme der Geschäftsführung von anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer betellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können durch Beschluß bestimmen, daß einzelne Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt sind. In gleicher Weise sind sie auch berechtigt, einzelne Geschäftsführer von den Beschränungen in § 181 BGB zu befreien, d. h. ihnen die Befugnis zu erteilen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst - oder zugleich als Vertreter eines Dritten - uneingeschränkt zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Oliver Kraus
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12. Dezember 1997
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.12.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.03.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff. Sonderband
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