Die Bauträgertätigkeit, der Ankauf und Verkauf von Immobilien sowie alle damit zusammenhängende Tätigkeiten sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, soweit dies nicht genehmigungspflichtig ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Tahsin Koca
Erbach
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Aziz Yüzer
Lützelbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Ali Yüzer
Michelstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.1996 zuletzt geändert am 06.05.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2006 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung der Regelung über die allgemeine Vertretung und mit ihr die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Vertretung) sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (jetzt § 4, Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.01.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 55 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 61 R.-64 Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Anmeldung Blatt 72ff Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 76ff Sonderband
Fall 3
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.