Zahnmedizinisches Versorgungszentrum ARS DENTALIS GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Neu-Ulm
Geschäftsanschrift
Schützenstraße 1+3, 89231 Neu-Ulm
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 13874
Gericht
Amtsgericht Memmingen
Letzte Eintragung
10.12.2020
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiermit zulässigen ärztlichen bzw. zahnärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens sowie die Vermietung und Verpachtung von Infrastruktur an Zahnarztpraxen und andere zahnärztliche Leistungserbringer.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Boris Pätzold
Ulm
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2009.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 16.07.2019 (Az. IN 227/19) ist die vorläufige Eigenverwaltung durch die Schuldnerin und die Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte (Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnllichen Geschäftsbetrieb gehören, sollen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingegangen werden; bei Widerspruch durch den vorläufigen Sachwalter sollen auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, nicht eingegangen werden; auf Verlangen des vorläufigen Sachwalters dürfen Zahlungen nur von diesem geleistet oder entgegengenommen werden; Zahlungen auf Forderungen aus dem Steuerverhältnis im Sinne von § 37 AO sowie Zahlungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung im Sinne des § 266 a StGB dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden) angeordnet worden.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 01.10.2019 (Az. IN 227/19) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Es wurde ein Rumpfgeschäftsjahr, beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 01.10.2019 und endend am 31.12.2019 festgesetzt. Die nachfolgenden Geschäftsjahre wurden ab dem 01.01.2020 wieder auf das satzungsmäßige Geschäftsjahr festgesetzt.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 04.12.2020 (Az. IN 227/19) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung durch die Schuldnerin aufgehoben.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.