Handelsregister · HRB 11839

Chronologischer Auszug

Zahnklinik ARS DENTALIS GmbH · Amtsgericht Memmingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zahnklinik ARS DENTALIS GmbH

b)
Neu-Ulm

c)
Betrieb einer Zahnklinik
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Pätzold, Boris, Ulm, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Gaßmann, Thomas-Manuel, Ulm, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2002, zuletzt geändert am
22.11.2002.
a)
03.06.2003
Dimmling

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
23/31 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Gaßmann, Thomas-Manuel, Ulm, *XX.XX.XXXX
a)
05.10.2004
Veitenhansl

b)
Beschluss Bl. 16 So
Eintragung laufende
Nummer 1 von Amts
wegen ergänzt
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Schützenstr. 1 + 3, 89231 Neu-Ulm
a)
13.01.2011
Veitenhansl
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 16.07.2019
(Az. IN 229/19) ist die vorfläufige Eigenverwaltung durch die
Schuldnerin und die Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter
Rechtsgeschäfte (Verbindlichkeiten, welche nicht zum
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, sollen nur mit
Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingegangen
werden; bei Widerspruch durch den vorläufigen Sachwalter
sollen auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb gehören, nicht eingegangen werden; bei
Verlangen durch den vorläufigen Sachwalter dürfen Zahlungen
nur von diesem geleistet oder entgegengenommen werden)
angeordnet worden.
a)
22.07.2019
Baum
5b)
Durch weiteren Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom
16.07.2019 (IN 230/19) ist ebenfalls die vorläufige
Eigenverwaltung durch die Schuldnerin und die
Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte
(Verbindlichkeiten, welche nicht zum gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb gehören, sollen nur mit Zustimmung des
vorläufigen Sachwalters eingegangen werden; bei
Widerspruch durch den vorläufigen Sachwalter sollen auch
Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb
gehören, nicht eingegangen werden; bei Verlangen durch den
vorläufigen Sachwalter dürfen Zahlungen nur von diesem
geleistet oder entgegengenommen werden) angeordnet
worden.
a)
22.07.2019
Baum
6b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 16.07.2019
(Az. IN 230/19) ist die vorläufige Eigenverwaltung durch die
Schuldnerin und die Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter
Rechtsgeschäfte (Verbindlichkeiten, die nicht zum
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, sollen nur mit
Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingegangen
werden; bei Widerspruch durch den vorläufigen Sachwalter
sollen auch Verbindlichkeiten die zum gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb gehören, nicht eingegangen werden; auf
Verlangen des vorläufigen Sachwalters dürfen Zahlungen nur
von diesem geleistet oder entgegengenommen werden;
Zahlungen auf Forderungen aus dem Steuerverhältnis im
Sinne von § 37 AO sowie Zahlungen auf Beiträge der
Arbeitnehmer zur Sozialversicherung im Sinne des § 266 a
StGB dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters
geleistet werden) angeordnet worden.
a)
22.07.2019
Baum
7b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Neu-Ulm vom 01.10.2019 (Az. IN 230/19) das
Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet
worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts
wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
a)
07.10.2019
Baum
8b)
Es wurde ein Rumpfgeschäftsjahr, beginnend mit der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft am 01.10.2019 und endend am 31.12.2019,
festgesetzt.
Die nachfolgenden Geschäftsjahre wurden ab dem 01.01.2020
wieder auf das satzungsmäßige Geschäftsjahr festgsetzt.
a)
09.12.2019
Mock
9b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 04.12.2020
(Az. IN 230/19) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung
durch die Schuldnerin aufgehoben.
a)
10.12.2020
Baum

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.