Handelsregister · HRB 11839
Chronologischer Auszug
Zahnklinik ARS DENTALIS GmbH · Amtsgericht Memmingen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Zahnklinik ARS DENTALIS GmbH b) Neu-Ulm c) Betrieb einer Zahnklinik | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Pätzold, Boris, Ulm, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Gaßmann, Thomas-Manuel, Ulm, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2002, zuletzt geändert am 22.11.2002. | a) 03.06.2003 Dimmling b) Gesellschaftsvertrag Bl. 23/31 SB; | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gaßmann, Thomas-Manuel, Ulm, *XX.XX.XXXX | a) 05.10.2004 Veitenhansl b) Beschluss Bl. 16 So Eintragung laufende Nummer 1 von Amts wegen ergänzt | ||||
| 3 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Schützenstr. 1 + 3, 89231 Neu-Ulm | a) 13.01.2011 Veitenhansl | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 16.07.2019 (Az. IN 229/19) ist die vorfläufige Eigenverwaltung durch die Schuldnerin und die Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte (Verbindlichkeiten, welche nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, sollen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingegangen werden; bei Widerspruch durch den vorläufigen Sachwalter sollen auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, nicht eingegangen werden; bei Verlangen durch den vorläufigen Sachwalter dürfen Zahlungen nur von diesem geleistet oder entgegengenommen werden) angeordnet worden. | a) 22.07.2019 Baum | ||||
| 5 | b) Durch weiteren Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 16.07.2019 (IN 230/19) ist ebenfalls die vorläufige Eigenverwaltung durch die Schuldnerin und die Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte (Verbindlichkeiten, welche nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, sollen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingegangen werden; bei Widerspruch durch den vorläufigen Sachwalter sollen auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, nicht eingegangen werden; bei Verlangen durch den vorläufigen Sachwalter dürfen Zahlungen nur von diesem geleistet oder entgegengenommen werden) angeordnet worden. | a) 22.07.2019 Baum | ||||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 16.07.2019 (Az. IN 230/19) ist die vorläufige Eigenverwaltung durch die Schuldnerin und die Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte (Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, sollen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingegangen werden; bei Widerspruch durch den vorläufigen Sachwalter sollen auch Verbindlichkeiten die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, nicht eingegangen werden; auf Verlangen des vorläufigen Sachwalters dürfen Zahlungen nur von diesem geleistet oder entgegengenommen werden; Zahlungen auf Forderungen aus dem Steuerverhältnis im Sinne von § 37 AO sowie Zahlungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung im Sinne des § 266 a StGB dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden) angeordnet worden. | a) 22.07.2019 Baum | ||||
| 7 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 01.10.2019 (Az. IN 230/19) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. | a) 07.10.2019 Baum | ||||
| 8 | b) Es wurde ein Rumpfgeschäftsjahr, beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 01.10.2019 und endend am 31.12.2019, festgesetzt. Die nachfolgenden Geschäftsjahre wurden ab dem 01.01.2020 wieder auf das satzungsmäßige Geschäftsjahr festgsetzt. | a) 09.12.2019 Mock | ||||
| 9 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 04.12.2020 (Az. IN 230/19) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung durch die Schuldnerin aufgehoben. | a) 10.12.2020 Baum |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.