Handelsregister · VR 15719

Chronologischer Auszug

Zahnärztliches Hilfsprojekt Brasilien e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zahnärztliches Hilfsprojekt Brasilien e.V.

b)
München
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den
Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands
ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im
Wert von mehr als DM 10.000,-- der Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedürfen.

b)
Vorsitzender:
Beyer, Ruben, Zahnarzt, Giebelstadt
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Marquardt, Siegfried, Zahnarzt, Tegernsee
Vorstand:
Dr. Lomb, Joachim, Zahnarzt, Fulda
Vorstand:
Lomb, Nicole, Angestellte, Fulda
a)
Eingetragener Verein
Gesellschaftsvertrag vom 23.06.1996 zuletzt geändert am 01.05.1999
a)
21.11.2001
Petz

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.04.1997.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 6, 12 So.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Lomb, Nicole, Angestellte, Fulda
Gewählt:
Vorstand:
Dr. Kratz, Christiane, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.09.2003 hat die Änderung des § 2 (Zweck des
Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
17.03.2004
Brunner

b)
Neue Satzung Bl. 20 SB.
3b)
Geändert, nun:
Stellvertretende Vorsitzende:
Dr. Kratz, Christiane, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Bader, Karin, München, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Marquardt, Siegfried, Zahnarzt, Tegernsee
a)
19.07.2006
Seidl
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert:
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den
Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands
ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im
Wert von mehr als Euro 10.000,-- der Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedürfen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2020 hat die Änderung der §§ 7 (Der Vorstand), 16
(Auflösung des Vereins) und 17 (Die Fördermitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
a)
11.01.2021
Brunner

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 31
SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.