Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleicher Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme von Krediten von mehr als 1.000,00 DEM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörg Barth
Erlenbach
Vorstand
Norbert Schäfer
Haibach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.12.1991 zuletzt geändert am 27.01.1996
Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2013 hat die Änderung des § 22 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2014 hat die Änderung des § 22 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.03.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 17, 18 So.
Satzung Bl. 38 SB;
Satzung Bl. 50 SB;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Zahnärztlicher Förderverein Würzburg e.V. (abgekürzt: ZFV e.V.) mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 1562) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2024 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 21.11.2024 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 11.12.2024 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.