Handelsregister · HRB 57078
Chronologischer Auszug
Zahnärztliche Praxis Dr. Pantas GmbH · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Dr. Z. Düsseldorf GmbH b) Düsseldorf c) Der Betrieb einer Zahnarztpraxis in Düsseldorf. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. b) Geschäftsführer: Pantas, Evthimios, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2007 | a) 06.09.2007 Lottes | |
| 2 | a) Dr. Z. zahnärztliche Praxis E. Pantas GmbH c) Zum einen der selbstständige Betrieb einer Zahnarztpraxis durch den Gesellschafter Pantas, zum anderen die konzeptionelle Unterstützung insoweit durch die Dr. Z. Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft für medizinische Projekte GmbH als Gesellschafterin im Bereich Marketing, Praxisausstattung, Außenauftritt, Schulung und Consulting, wobei das Konzept die zuzahlungsfreie Zahnersatzbehandlung enthält. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2008 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma sowie in § 2 und damit des Gegenstandes, ferner in den §§ 6 (Jahresabschluss, Lagebericht), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 12 (Vorkaufsrechte) und 15 (Wettbewerbsverbot) beschlossen. | a) 06.10.2008 Koelpin | |||
| 3 | a) Dr. Z. zahnärztliche Praxis Dr. Pantas GmbH b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Heinrich-Heine-Allee 37, 40213 Düsseldorf | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und damit der Firma beschlossen. | a) 08.01.2014 Dr. Poncelet | |||
| 4 | a) Zahnärztliche Praxis Dr. Pantas GmbH c) Die Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i.S. des § 95 Abs. 1, 1 a SGB V. Daneben können im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Dienstleistungen jeder Art für ärztliche und/oder zahnärztliche Praxen oder sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen erbracht werden. Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ an der vertragsärztlichen und/oder vertragszahnärztlichen Versorgung teil, soweit dies vertragsarzt- und/oder vertragszahnarztrechtlich erforderlich und zulässig ist. Die Gesellschaft wird in jedem MVZ neben der Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten auch - sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist - Selbstzahlerpatienten versorgen. Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden mit der Gesellschaft abgeschlossen. Abweichendes kann durch Gesellschafterbeschluss für die Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Patienten festgelegt werden, falls eine private Krankenversicherung die Inanspruchnahme des MVZ als nicht ihren Versicherungsbedingungen entsprechend ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten/Zahnärzten des MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur Behandlung dieser Patienten erteilt werden. In der Nebentätigkeitserlaubnis ist zu regeln, ob und inwieweit der Arzt/Zahnarzt die Vergütung für seine ärztliche/zahnärztliche Tätigkeit an die Gesellschaft weiterleiten muss. Es wird sichergestellt, dass, abgesehen von Not- und Vertretungsfällen, jeder Patient innerhalb des MVZ von dem Arzt/Zahnarzt seiner Wahl und seines Vertrauens untersucht und behandelt werden kann. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2017 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurden der bisherige Abschnitt III. § 4 (Vertretung, nunmehr § 8) und Abschnitt II. § 1 (Stammkapital, nunmehr § 6) redaktionell geändert. | a) 17.01.2017 Dr. Poncelet | |||
| 5 | b) Nach Berichtigung des Vornamens Geschäftsführer: Pantas, Efthymios, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der PANTAS Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 86241) verschmolzen. | a) 21.12.2020 Schäfer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.