Handelsregister · HRB 57078

Chronologischer Auszug

Zahnärztliche Praxis Dr. Pantas GmbH · Amtsgericht Düsseldorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dr. Z. Düsseldorf GmbH

b)
Düsseldorf

c)
Der Betrieb einer Zahnarztpraxis in
Düsseldorf.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren
Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Pantas, Evthimios, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2007
a)
06.09.2007
Lottes
2a)
Dr. Z. zahnärztliche Praxis E. Pantas
GmbH

c)
Zum einen der selbstständige Betrieb einer
Zahnarztpraxis durch den Gesellschafter
Pantas, zum anderen die konzeptionelle
Unterstützung insoweit durch die Dr. Z.
Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft
für medizinische Projekte GmbH als
Gesellschafterin im Bereich Marketing,
Praxisausstattung, Außenauftritt, Schulung
und Consulting, wobei das Konzept die
zuzahlungsfreie Zahnersatzbehandlung
enthält.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2008 hat
Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und
damit der Firma sowie in § 2 und damit des Gegenstandes,
ferner in den §§ 6 (Jahresabschluss, Lagebericht), 7
(Gesellschafterbeschlüsse), 12 (Vorkaufsrechte) und 15
(Wettbewerbsverbot) beschlossen.
a)
06.10.2008
Koelpin
3a)
Dr. Z. zahnärztliche Praxis Dr. Pantas
GmbH
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Heinrich-Heine-Allee 37, 40213 Düsseldorf
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2013 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und damit
der Firma beschlossen.
a)
08.01.2014
Dr. Poncelet
4a)
Zahnärztliche Praxis Dr. Pantas GmbH

c)
Die Errichtung und der Betrieb eines oder
mehrerer Medizinischer
Versorgungszentren (MVZ) i.S. des § 95
Abs. 1, 1 a SGB V. Daneben können im
Rahmen des gesetzlich Zulässigen
Dienstleistungen jeder Art für ärztliche
und/oder zahnärztliche Praxen oder
sonstige Leistungserbringer im
Gesundheitswesen erbracht werden. Die
Gesellschaft nimmt über jedes MVZ an der
vertragsärztlichen und/oder
vertragszahnärztlichen Versorgung teil,
soweit dies vertragsarzt- und/oder
vertragszahnarztrechtlich erforderlich und
zulässig ist.
Die Gesellschaft wird in jedem MVZ neben
der Versorgung gesetzlich
krankenversicherter Patienten auch - sofern
die Erstattungsfähigkeit gesichert ist -
Selbstzahlerpatienten versorgen. Die
Behandlungsverträge mit den Patienten
werden mit der Gesellschaft
abgeschlossen. Abweichendes kann durch
Gesellschafterbeschluss für die
Behandlung von nicht gesetzlich
krankenversicherten Patienten festgelegt
werden, falls eine private
Krankenversicherung die Inanspruchnahme
des MVZ als nicht ihren
Versicherungsbedingungen entsprechend
ablehnt; in diesem Fall kann den
Ärzten/Zahnärzten des MVZ eine
Nebentätigkeitserlaubnis zur Behandlung
dieser Patienten erteilt werden. In der
Nebentätigkeitserlaubnis ist zu regeln, ob
und inwieweit der Arzt/Zahnarzt die
Vergütung für seine ärztliche/zahnärztliche
Tätigkeit an die Gesellschaft weiterleiten
muss.
Es wird sichergestellt, dass, abgesehen von
Not- und Vertretungsfällen, jeder Patient
innerhalb des MVZ von dem Arzt/Zahnarzt
seiner Wahl und seines Vertrauens
untersucht und behandelt werden kann.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2017 hat den
Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei
insbesondere die Änderung der Firma und des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Ferner wurden der bisherige Abschnitt III. § 4 (Vertretung,
nunmehr § 8) und Abschnitt II. § 1 (Stammkapital, nunmehr §
6) redaktionell geändert.
a)
17.01.2017
Dr. Poncelet
5b)
Nach Berichtigung des Vornamens
Geschäftsführer:
Pantas, Efthymios, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom selben Tage mit der PANTAS Holding GmbH mit Sitz in
Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 86241)
verschmolzen.
a)
21.12.2020
Schäfer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.