Handelsregister · GnR 150

Registerinformationen

Zahnärztliche Genossenschaft Westfalen-Lippe eG (ZAG-WL eG) · Amtsgericht Bad Oeynhausen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Zahnärztliche Genossenschaft Westfalen-Lippe eG (ZAG-WL eG)
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Minden
Geschäftsanschrift
Königstraße 60, 32427 Minden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 150
Gericht
Amtsgericht Bad Oeynhausen
Letzte Eintragung
19.12.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen und Lieferungen von Waren für den zahnärztlichen Bereich, auch im Wege von Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Übertragung in Form einer Geschäftsbesorgung. ein Geschäftsbereich kann die Erstellung, das Inkasso und der Ankauf von Forderungen sein. Die Genossenschaft nimmt am allgemeinen Wirtschaftsleben teil, insofern hat sie auch Kunden, die nicht Mitglied sind.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jürgen Kromer

Minden

Vorstand

Robert Meier

Minden

Vorstand

Britt Grimaldi

Minden

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 05.11.2008 Die Generalversammlung vom 14.05.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Münster (bisher Amtsgericht Münster GnR 431) nach Minden beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 30.10.2024 hat eine Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Kündigung), § 6 (Geschäftsguthaben), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung des Vorstands und Dienstverhältnis), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 38 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 43 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 44 (Rückvergütung), § 48 (Bekanntmachungen und Schriftverkehr) beschlossen. Die Satzung wurde zudem durch Einfügung des § 41a (Verwaltungsgebühr) ergänzt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.