Handelsregister · HRB 238897

Chronologischer Auszug

Yves Kessler Vegetationstechnik Garten- & Landschaftsbau GmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Yves Kessler Vegetationstechnik Garten- &
Landschaftsbau GmbH

b)
Starnberg
Geschäftsanschrift:
St.-Michael-Str. 16, 82319 Starnberg

c)
Fachhandel für landwirtschaftliche und
gärtnerische Produkte, Dienstleistungen
jeglicher Art in der "grünen Branche" sowie
Garten- und Landschaftsbau.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Kessler, Yves Manuel, Feldafing, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2017 mit Nachtrag vom
19.12.2017.

b)
Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen
Unternehmens Yves Kessler Vegetationstechnik Garten- &
Landschaftsbau e. K. mit dem Sitz in Starnberg (Amtsgericht
München HRA 107751) aus dem Vermögen des Inhabers.
a)
12.02.2018
Fischer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.