Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden vertretungsberechtigt
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Paule Bosnjak
Horb a. N.
Vorstand
Vladimir Suvacar
Horb a. N.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 26.06.1993
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.05.2015.
Tag der ersten Eintragung: 20.01.1994
Satzung: Sonderband Blatt 3-9
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