Handelsregister · VR 381263
Historischer Auszug
YIRIWAA KAFOO · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
„jpingen
Vereinsregister
vR
1263
IT
Nr.
der
a)
Name
y
d
Rechtsverhältnisse
-
Eintra-
b)
Sitz
orstan
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
Liquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
5
1
4
1
M
a)
YIRIWAA
KAFOO
|
Vorsitzender:
Die
Satzung
ist
am
17.01.1996
errichtet.
:a)
23.
Januar
1998
|
:
!
Safiong
TOURAY,
Kaufmann,
Tübingen
|
Der
Vorstand
besteht
aus
dem
Vorsitzenden,
dem
Stellvertretenden
,
b)
Tübingen
Stellvertretender
Vorsitzender:
|
Vorsitzenden,
dem
Rechnungsprüfer
und
dem
Generalsekretär.
>
|
Abou
BIYAI,
Beamter,
Kusterdingen
M
Je
zwei
Vorstandsmitglieder
vertreten
den
Verein.
i
Rechnungsprüfer:
|
Lamin
KOMMA,
Student,
Tübingen
|
Generalsekretär:
:b)
Satzung
BL.
2,
Lamin
CHAM,
Student,
Tübingen
'
-
Beschl.
Bl.
20
!
H
Aufgrund
der
Verordnung
vom
31.10.2013
i
N
!
F
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
i
|
i
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
i
\
|
H
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Tübingen
wurde
die
Kennziffer
38
zugeordnet.
!
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
;
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt.
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Ro
RS
121
Karteiblati
VR
(VB
5.88}
.
2
°
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
rübingen
Vereinsregister
Rückseite
von
Blatt
Nr.
der
a)
Name
.
|
Rechtsverhältnisse
vR
1263
Eintra-
b)
Sitz
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
Liquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
4
3
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.