Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Kathrin Benecke
Minden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Hans-Jürgen Glitsch
Raddestorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Susanne Laroche
Hille
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der YES Werbeagentur KG, Minden (AG Bad Oeynhausen, HRA 6098) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2021 mit der Agents of Motion GmbH mit Sitz in Minden (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 15173) verschmolzen.
Satzung
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 9 (Gesellschafterbeschlüsse), § 11 (Verfügung über Geschäftsanteile und Belastung von Geschäftsanteilen), § 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen) sowie die Einfügung eines neuen § 14 (Erbfolge) beschlossen. Aus § 14 (Abfindung) ist § 15, aus § 15 (Schriftform-und salvatorische Klausel) § 16 geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.