Handelsregister · VR 4603

Chronologischer Auszug

YEHUDI MENUHIN Live Music Now Münsterland e. V. · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
YEHUDI MENUHIN Live Music Now Münsterland e. V.

b)
Münster
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende sowie der
Schaftzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
vertreten den Verein gemeinsam, darunter der
Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.

b)
Vorsitzender:
Dr. von Ohnesorge, Leopold, Münster, *XX.XX.XXXX
Stellvertretende Vorsitzende:
von Olfers, Stephanie, Billerbeck, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Suwelack, Ulrich, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 31.05.2005.

Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2005 hat Änderungen der Satzung in § 2 ( Aufgaben
), § 4 ( Mitgliedschaft ), § 7 ( Rechte der Mitglieder ), § 10 ( Mitgliederversammlung ) und §
15 ( Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung ) beschlossen.
a)
01.03.2006
Ahlers-Zumhasch

b)
Satzung Bl. 14-24 d.A.;
Änderungsbeschluss Bl. 31-35
d.A.;
Lesehilfe zur Satzung in
fortlaufender Fassung Bl. 37-47
d.A.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Dr. von Ohnesorge, Leopold, Münster, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Schulz, Christoph, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
27.08.2012
Ahlers-Zumhasch
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schulz, Christoph, Münster, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzende:
Kirchhoff-Brinkmann, Caroline, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
10.10.2017
Hartmann
4b)
Nicht mehr
Schatzmeister:
Suwelack, Ulrich, Münster, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Schatzmeister:
Münstermann, Michael, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
23.05.2019
Wendt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.