Vorstand im Sinne des § 26 BGB: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart und Sportwart, davon jeweils zwei gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften über das Vereinskonto sind der 1. Vorsitzende und der Kassenwart einzelvertretungsberechtigt. Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexander Gorki
Wegberg
Vorstand
Rouven Peters
Mönchengladbach
Vorstand
Daniel Fischermann
Mönchengladbach
Vorstand
Cornelia Edith Peters
Mönchengladbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.06.1989 zuletzt geändert am 07.01.1994
Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2012 hat die Neufassung der Satzung insbesondere die Änderung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
In einer weiteren Mitgliederversammlung vom 16.12.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 6 (Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag), § 10 (Mitgliederversammlung) und § 16 (Vereinsauflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 4 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mönchengladbach: 30.08.1989. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.06.2005.
Vereinsname von Amts wegen mit dem Rechtsformzusatz versehen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.