Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Immobilien sowie Yachten und Boote und damit verbundene Rechtsgeschäfte
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dorothea Meltl
Rimsting
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Christine Meltl
Grabenstätt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Manuela Meltl-Weston
Prien a.Chiemsee
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.01.1980
Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2003 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2024 hat die Änderung der §§ 2 (Sitz) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat mit Spaltungsplan vom 17. Mai 2000 und Zustimmungsbeschlüssen vorm selben Tag ihre einhundertprozentige Beteiligung an der Yachtagentur Josef Meltl Beteiligung GmbH (AG Traunstein-HRB 10051) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung durch Neugründung auf die Meltl Holding GmbH Co. KG (AG Traunstein,HRA 7281) übertragen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung:23.09.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 1 So.
Beschluß Bl. 4 SB; Satzung Bl. 5 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.