Handelsregister · VR 4183

Chronologischer Auszug

Yacht-Club Stössensee e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Yacht-Club Stössensee e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder durch den Schatzmeister gemeinsam mit dem Schriftführer.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die über das gesamte Ausgabenvolumen des Haushaltsplanes hinausgehen,
bedürfen, soweit sie zusätzlich den Betrag von 1.500 EUR
übersteigen, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Milde, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin

Zweiter Vorsitzender:

2.
Aken, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführer:
3.
Dr. Lubberger, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

4.
Hamann, Sieghild, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 26.06.1925.
Die Satzung ist geändert und neu gefasst am:
24.02.2002 mit letzter Änderung vom 20.02.2005..
a)
06.11.2006
Waligorski
b)
Satzung Bl.
224-233 Bd. 3
Beschluss Bl.
222 Bd. 3, Bl. 5,
20 f. Bd. 4

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Zweiter Vorsitzender:
2. Aken, Eberhard

Zweiter Vorsitzender:
5.
Breitrück, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2005 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 9 (Rechte und Pflichten des Vorstandes) beschlossen.
a)
08.08.2007
König
b)
Beschluss Bl.
46-47 Bd. 4
3b)
Nicht mehr Erster Vorsitzender:
1. Milde, Wolfgang

Änderung zu Nr. 5:
erster Vorsitzender:
Breitrück, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin
zweiter Vorsitzender:
6.
Ellenberger, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Arten der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
06.07.2009
Dambietz
b)
Beschluss Bl.
66-75
4a)
10.03.2011
Erdmann
b)
Umgeschrieben
von VR 685 B
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister oder dem stellvertretenden
Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden allein. Der Schriftführer vertritt gemeinsam mit
dem Schatzmeister oder dem stellvertretenden Schatzmeister. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die über
das gesamte Ausgabenvolumen des Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen, soweit sie zusätzlich den Betrag von
1.500 EUR übersteigen, der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:

6. Ellenberger, Wolfgang

zweiter Vorsitzender:

7.
Krull, Joachim, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Schatzmeister:

8.
Zügel, Peter, *XX.XX.XXXX, Potsdam
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2010
hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und
Pflichten der Mitglieder), § 8 (Organe des Vereins),§ 9(Rechte und Pflichten des Vorstandes)
und § 10 (Vorstandsbeschlüsse) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
15.12.2011
Dambietz
b)
Beschluss
Bl. 115-122,
123-129, 66-75
(149-156)
6a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem
Schriftführer, dem Schatzmeister und dem stellvertretenden Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder
den zweiten Vorsitzenden allein. Der Schriftführer vertritt
gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem stellvertretenden Schatzmeister. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die über das gesamte Ausgabenvolumen des Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen, soweit sie zusätzlich
den Betrag von 1.500 EUR überschreiten, der vorherigen
Zustimmung der Mitgliederversammlkung.

b)
Nicht mehr Schatzmeister:

4. Hamann, Sieghild

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:

7. Krull, Joachim

zweiter Vorsitzender:

9.
Kant, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:
10.
Spitaler, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Arten der MItgliedschaft), § 5 (Ende der Mitgliedschaft) und § 8
(Organe des Vereins) beschlossen.
a)
16.10.2013
Dambietz
b)
Beschluss
Bl. 169-177,
187-188
(189-196)
7b)
Nicht mehr Schriftführer:
3. Dr. Lubberger, Andreas

Nicht mehr erster Vorsitzender:
5. Breitrück, Norbert

Nicht mehr stellvertretender Schatzmeister:
8. Zügel, Peter

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
9. Kant, Oliver

erster Vorsitzender:
11.
Hauck, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführer:
12.
Heinsohn, Burkhard, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:
13.
Krull, Joachim, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
13.08.2015
Kalinowski
8b)
Nicht mehr Schatzmeister:
10. Spitaler, Peter

Nicht mehr erster Vorsitzender:
11. Hauck, Ulrich

Nicht mehr Schriftführer:
12. Heinsohn, Burkhard

Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
13. Krull, Joachim

zweiter Vorsitzender:
14.
Aleth, Klaus Peter, *XX.XX.XXXX, Fahrland

Schriftführer:
15.
Bürger, Michael, *XX.XX.XXXX, Birkenwerder

Schatzmeisterin:
16.
Hensel, Claudia, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Vorsitzender:
17.
Dr. Lubberger, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
22.06.2021
Kalinowski
9a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten
Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden allein. Der
Schriftführer vertritt gemeinsam mit dem Schatzmeister.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die über das gesamte Ausgabenvolumen des Haushaltsplanes hinausgehen,
bedürfen, soweit sie zusätzlich den Betrag von 1.500 EUR
überschreiten, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:

14. Aleth, Klaus Peter
Nicht mehr Schriftführer:

15. Bürger, Michael

Nicht mehr Schatzmeisterin:

16. Hensel, Claudia

Schriftführerin:

18.
Krull, Ute, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

19.
Lenz, Meiko, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweiter Vorsitzender:

20.
Vetter, Gerrit, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2023 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
08.05.2024
Ulus
b)
Satzung Bl.
57-64
Beschluss Bl.
42-56

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.