Handelsregister · VR 4183
Chronologischer Auszug
Yacht-Club Stössensee e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Yacht-Club Stössensee e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder durch den Schatzmeister gemeinsam mit dem Schriftführer. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die über das gesamte Ausgabenvolumen des Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen, soweit sie zusätzlich den Betrag von 1.500 EUR übersteigen, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Erster Vorsitzender: 1. Milde, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin Zweiter Vorsitzender: 2. Aken, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführer: 3. Dr. Lubberger, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 4. Hamann, Sieghild, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 26.06.1925. Die Satzung ist geändert und neu gefasst am: 24.02.2002 mit letzter Änderung vom 20.02.2005.. | a) 06.11.2006 Waligorski b) Satzung Bl. 224-233 Bd. 3 Beschluss Bl. 222 Bd. 3, Bl. 5, 20 f. Bd. 4 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: 2. Aken, Eberhard Zweiter Vorsitzender: 5. Breitrück, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2005 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 9 (Rechte und Pflichten des Vorstandes) beschlossen. | a) 08.08.2007 König b) Beschluss Bl. 46-47 Bd. 4 | |
| 3 | b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: 1. Milde, Wolfgang Änderung zu Nr. 5: erster Vorsitzender: Breitrück, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 6. Ellenberger, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Arten der Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 06.07.2009 Dambietz b) Beschluss Bl. 66-75 | |
| 4 | a) 10.03.2011 Erdmann b) Umgeschrieben von VR 685 B | |||
| 5 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister oder dem stellvertretenden Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden allein. Der Schriftführer vertritt gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem stellvertretenden Schatzmeister. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die über das gesamte Ausgabenvolumen des Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen, soweit sie zusätzlich den Betrag von 1.500 EUR übersteigen, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 6. Ellenberger, Wolfgang zweiter Vorsitzender: 7. Krull, Joachim, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Schatzmeister: 8. Zügel, Peter, *XX.XX.XXXX, Potsdam | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2010 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Organe des Vereins),§ 9(Rechte und Pflichten des Vorstandes) und § 10 (Vorstandsbeschlüsse) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 15.12.2011 Dambietz b) Beschluss Bl. 115-122, 123-129, 66-75 (149-156) | |
| 6 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem stellvertretenden Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden allein. Der Schriftführer vertritt gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem stellvertretenden Schatzmeister. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die über das gesamte Ausgabenvolumen des Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen, soweit sie zusätzlich den Betrag von 1.500 EUR überschreiten, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlkung. b) Nicht mehr Schatzmeister: 4. Hamann, Sieghild Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 7. Krull, Joachim zweiter Vorsitzender: 9. Kant, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 10. Spitaler, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Arten der MItgliedschaft), § 5 (Ende der Mitgliedschaft) und § 8 (Organe des Vereins) beschlossen. | a) 16.10.2013 Dambietz b) Beschluss Bl. 169-177, 187-188 (189-196) | |
| 7 | b) Nicht mehr Schriftführer: 3. Dr. Lubberger, Andreas Nicht mehr erster Vorsitzender: 5. Breitrück, Norbert Nicht mehr stellvertretender Schatzmeister: 8. Zügel, Peter Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 9. Kant, Oliver erster Vorsitzender: 11. Hauck, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführer: 12. Heinsohn, Burkhard, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 13. Krull, Joachim, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 13.08.2015 Kalinowski | ||
| 8 | b) Nicht mehr Schatzmeister: 10. Spitaler, Peter Nicht mehr erster Vorsitzender: 11. Hauck, Ulrich Nicht mehr Schriftführer: 12. Heinsohn, Burkhard Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 13. Krull, Joachim zweiter Vorsitzender: 14. Aleth, Klaus Peter, *XX.XX.XXXX, Fahrland Schriftführer: 15. Bürger, Michael, *XX.XX.XXXX, Birkenwerder Schatzmeisterin: 16. Hensel, Claudia, *XX.XX.XXXX, Berlin erster Vorsitzender: 17. Dr. Lubberger, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 22.06.2021 Kalinowski | ||
| 9 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden allein. Der Schriftführer vertritt gemeinsam mit dem Schatzmeister. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die über das gesamte Ausgabenvolumen des Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen, soweit sie zusätzlich den Betrag von 1.500 EUR überschreiten, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 14. Aleth, Klaus Peter Nicht mehr Schriftführer: 15. Bürger, Michael Nicht mehr Schatzmeisterin: 16. Hensel, Claudia Schriftführerin: 18. Krull, Ute, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 19. Lenz, Meiko, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 20. Vetter, Gerrit, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2023 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 08.05.2024 Ulus b) Satzung Bl. 57-64 Beschluss Bl. 42-56 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.