Der 1. und 2. Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Außerordentliche Ausgaben über 10.000,-- EUR sowie der Grundstückserwerb, die Veräußerung oder Belastung von Clubeigentum, sowie Kreditaufnahmen über jeweils 10.000,-- EUR bedürfen der Bewilligung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gertrud Ludwig
Koblenz
Vorstand
Andreas Mengen
Spay
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.10.1950 zuletzt geändert am 27.11.1998
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2016 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) und § 26 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.05.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.04.2006.