Handelsregister · HRB 107639

Registerinformationen

YA´ MEDINA GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
YA´ MEDINA GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift
Berliner Straße 10, 60311 Frankfurt am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 107639
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
09.07.2025
Abrufstand
08.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von Halal-Restaurants, der Groß- und Einzelhandel von Halal-Fleisch und Halal-Lebensmitteln, die Zerlegung, Bearbeitung, Produktion, Verarbeitung und Veredelung von Halal-Fleisch, sowie die Halal-Wurstproduktion.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Yakub Ülker

Mühlheim am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2016
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma), 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR sowie 4 (Vertretung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 181/25 Y) vom 30.06.2025 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.