Beratung von Unternehmen in belangen der IT und Softwareentwicklung, sowie die Entwicklung und der Betrieb von Softwareprodukten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Maximilian Peter Vincenzo Corrado Ruta
Köln
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt; Geschäftsführer(in)
Sebastian Frach
Kamenz
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2016.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) sowie 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) sowie 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die XTAIN OHG mit dem Sitz in Kamenz (Amtsgericht Dresden, HRA 9990) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 07.03.2024, AZ: 532 IN 255/24, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 16.05.2024, AZ: 532 IN 255/24, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.