Handelsregister · HRB 23930

Registerinformationen

Xentral ERP Software GmbH · Amtsgericht Augsburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Xentral ERP Software GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Augsburg
Geschäftsanschrift
Viktoriastraße 3 b, 2. OG., 86150 Augsburg
Kapital
51.600,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 23930
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Letzte Eintragung
20.05.2026
Abrufstand
28.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Unternehmenssoftware und damit verbundene Dienstleistungen jedweder Art sowie Entgegennahme und Durchführung von Beratungsleistungen jedweder Art.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Benedikt Sauter

Augsburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Claudia Sauter

Augsburg

Einzelprokura
Geschäftsführer(in)

Domenico Cipolla

München

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2008.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.250,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2018 hat die Änderung der Ziff. 1.1 (Firma) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2019 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals durch Einfügung von Ziff. 3.4 in § 3 (Stammkapital, genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.840,00 EUR und die Änderung der Ziff. 3.1. und 3.3 (Stammkapital, genehmigtes Kapital), Ziff. 6.11 (Gesellschafterversammlung), Ziff. 9.1 (Verfügungen über Geschäftsanteile) und Ziff. 12.3 (Wettbewerbsverbot) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2020 hat die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung der Ziff. 3.4 (Genehmigtes Kapital) des Gesellschaftsvertrags beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.975,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2021 hat die Änderung des § 4 Abs. 2 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.100,00 EUR, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Dabei wurden geändert: § 4 (Stammkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital).
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2024 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2025 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020/2021/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 5 (Genehmigtes Kapital) des Gesellschaftsvertrags beschlossen.

Genehmigtes Kapital

  • Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.07.2025 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 01.07.2030 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 5.416,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I).

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Xentral Connect GmbH mit dem Sitz in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRB 219541) ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2025 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

Freitext

  • (Fall 22)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.