Entwicklung, Herstellung, Distribution und Vertrieb von Elektrofahrzeugen sowie aller diesbezüglichen Komponenten, Bauteile und Zubehörprodukte sowie Dienstleistungen in diesen Bereichen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Mike Ehrke
Berlin
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Hans Rudolf Lamprecht
Einzelprokura Prokurist(in)
Hans-Jörg Stryewski
Remscheid
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
In Ergänzung der Eintragung vom 05.04.2024 nachgetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2018 mit Änderung vom 27.10.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Itzehoe (bisher Amtsgericht Pinneberg HRB 16380 PI) nach Münster beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Eppertshausen beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 79/24) vom 01.04.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Eintragungen hinsichtlich der Prokuren sind durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unrichtig geworden. Gem. § 384 II FamFG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.