Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und Grundbesitz
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch alle Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Die Gesellschafterversammlung kann bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer deren Vertretungsbefugnis abweichend regeln, z.B. einzelnen Geschäftsführern die alleinige Vertretungsbefugnis übertragen. Die Gesellschafterversammlung ist auch befugt, die Geschäftsführer oder einzelne von ihnen von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jochen Wystrach
Kevelaer
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Wolfgang Wolter
Goch
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.10.2008
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 260.000,00 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Vertretung, Geschäftsführung) und § 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.