Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtige Vermögensverwaltungen sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft allein vertritt und dem die Befugnis erteilt ist, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst (im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten) zu vertreten (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Holger Schmidt
Hildesheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.12.1967 zuletzt geändert am 14.06.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 11 (Amtsdauer des Beirats) und § 14 (Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.06.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.02.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.