Handelsregister · HRB 21986

Registerinformationen

Wurst- u.Fleischwaren Bautzen GmbH · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Wurst- u.Fleischwaren Bautzen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bautzen
Geschäftsanschrift
Edisonstr. 17, 02625 Bautzen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 21986
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
04.12.2019
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, Vertrieb und Handel von Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren, Feinkosterzeugnissen, Konserven und sonstigen Lebensmitteln, sowie deren Ein- und Ausfuhr

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Karlheinz Schlenkrich

Steinigtwolmsdorf OT Weifa

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2003 zuletzt geändert am 22.04.2004
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2004 mit Nachtrag vom 27.10.2004 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefaßt. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma, Sitz, Gegenstand

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 20.08.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 11 SB.
  • Beschlüsse Bl. 15/16, 17 SB Neuer Gesellschaftsvertrag Bl. 18 SB
  • Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG.
  • Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG.
  • Vertretungsbefugnis und Amtsbezeichnung berichtigt gemäß § 384 Abs. 2 FamFG, nun:

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 28.11.2019, AZ: 532 IN 1257/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden.
  • Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 28.11.2019, AZ: 532 IN 1257/19, ist die Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet worden. Von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.