Die Verarbeitung und der Vertrieb von Metallwerkstoffen und alle damit in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dieter Kurth
Wuppertal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22. Juni 1938, später geändert
Die Gesellschafterversammlung vom 23. April 2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wuppertal (bisher AG Wuppertal HRB 2736) nach Dormagen beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 12. Juni 2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.500.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 766.937,82 um EUR 2.183.062,18 auf EUR 2.950.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tage hat weiter beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in §§ 6 (Gesellschafterbeschlüsse) und 7 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) zu ändern.
Freitext
Beschluss Blatt 181 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 186 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 206 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 211 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 229 ff. Sonderband
Laufende Nummer 2, Spalte 6 a) berichtigt.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 119/09) vom 08. Mai 2009 ist Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen eingetragen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 119/09) vom 1. August 2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.