Betrieb von gastronomischen Unternehmen aller Art sowie die Planung und Durchführung von Event-Veranstaltungen und deren gastronomische Betreuung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Werner Galka
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18. Oktober 2005
Die Gesellschafterversammlung vom 11. August 2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31. Oktober 2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 7 (Gesellschafterversammlung) und in § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27. Januar 2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) und in § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 5 R. f. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 7 ff. Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 65/23) vom 25. Mai 2023 ist Rechtsanwalt Volker Quinkert, Mönchengladbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen eingetragen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 65/23) vom 20.07.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.